Sonntag, 22. Juli 2012

Promille-Grenze für Radfahrer


© Rudolf Pobanz
Bei Kontrollen im Stadtgebiet Göttingen stellte die dortige Polizei drei unter Alkoholeinfluss stehende Radfahrer fest. Ihr Blutalkohol betrug zwischen 1,7 und 2,0 Promille. Ihnen wurde eine Blutprobe entnommen und sie werden jetzt wohl mit einer Anzeige rechnen müssen. 1)
Dabei haben die Drei, ebenso wie ein 61-jähriger Braunschweiger, noch Glück gehabt. Der fiel Polizeibeamten im Verlauf eines Gesprächs durch seinen alkoholisierten Atem auf. Ein freiwillig durchgeführter Alcotest hatte 2,43 Promille zum Ergebnis. Auch er musste eine Blutprobe über sich ergehen lassen und kann sich nun auf sein Strafverfahren freuen. 2)

Weniger glimpflich endete die Alkoholfahrt eines 30-Jährigen aus Bocholt. Der fuhr nach Zeugenaussagen in einer Kreuzung gegen einen Ampelmast, stürzte und verletzte sich dabei so schwer, dass er mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden musste. 3)
Ob ein 19-jähriger Radfahrer aus Bochum den ihm entgegen kommenden Audi im nüchternen Kopp eher bemerkt hätte, kann man nicht sagen, mit 0,94 Promille im Blut und einer Flasche Bier in der Hand hat der Linksabbieger jedenfalls den PKW offensichtlich nicht wahrgenommen, fuhr gegen den linken Kotflügel des Wagens, prallte zunächst gegen die Windschutzscheibe und anschließend auf die Fahrbahn. Ein Rettungswagen brachte ihn ins Krankenhaus, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. 4)

Das alles sind leider keine Einzelfälle. Allein in Nordrhein-Westfalen waren im letzten Jahr 960 betrunkene Radfahrer in Unfälle mit Toten und Verletzten verwickelt; 840 von ihnen wiesen einen Blutalkoholgehalt von mehr als 1,1 Promille auf. 5)
Das muss doch nicht sein und deshalb ist es dringend erforderlich, die derzeitige Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit von 1,6 auf 1,1 Promille herabzusetzen. Damit allein ist der Krieg allerdings nicht zu gewinnen. Den Pedalisten muss deutlich vor Augen geführt werden, dass ihnen
bereits bei einem Blutalkoholanteil von 0,3 Promille eine Strafanzeige droht, sollten sie an einem Unfall beteiligt sein, Schlangenlinien fahren oder stürzen.
„Radfahren unter Alkoholeinfluss ist kein Kavaliersdelikt“, sagt NRW-Innenminister Jäger und dem kann doch wohl niemand ernsthaft widersprechen wollen.

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