Dienstag, 18. Oktober 2011

Verbraucher können mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum nicht allzuviel anfangen

Vor gar nicht allzu langer Zeit hatte die Bütterkenpartei angekündigt, mal nachzudenken und in sich zu gehen und schwupps, hast du nicht gesehen, hat sie jetzt wohl ihr Brot und Butter-Thema gefunden; und so naheliegend, nämlich das Mindesthaltbarkeitsdatum auf Lebensmitteln.

Nach Ansicht des Vorsitzenden des Ernährungsausschusses des Bundestages, Hans-Michael Goldmann, wissen die Bundesbürger gar nicht, dass Lebensmittel auch nach Ablauf dieses Datums noch genießbar sein können.
So wie ich jetzt Herrn Goldmann verstanden habe, ist der Verbraucher anscheinend zu doof, das Wort „mindestens“ richtig zu interpretieren und deshalb schlägt er vor, "mindestens haltbar bis"durch die Formulierung "voller Genuss bis zum Soundsovielten" zu ersetzen.
Als ob das was nützen würde. Der Verbraucher will vollen Genuss, also wird er, da er ja schon das Wort „mindestens“ nicht begreift, das Produkt auch nach dem ''Soundsovielten" nicht mehr vezehren wollen und......rrrrrichtig: Wegschmeißen.

Für solch einen Blödsinn einen Forschungsauftrag zu vergeben, der aller Voraussicht nach zu dem Ergebnis kommen wird, dass zwei Datumsangaben benötigt werden, ist absolut indiskutabel.

Bütterkenpartei! Das mit dem In-sich-gehen solltet ihr aber schleunigst noch einmal machen. Ansätze sind doch da, fragt mal bei Frau Leutheusser-Schnarrenberger nach. Ich sag nur „Bundestrojaner“.

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