Nachdem ja bekanntlich die Universität Bayreuth im ersten Quartal diesen Jahres Herrn Guttenberg wegen seiner Abkupferei den Doktorgrad aberkannt hatte und er daraufhin die Konsequenzen ziehen musste und den Ministersessel räumte, ist er in die USA abgetaucht, um dort mal etwas nachzudenken und sich neu zu finden. Das hat er wohl auch getan, denn ohne Brille und ohne Haargel sieht er doch sehr runderneuert aus. Darüber hinaus fand er noch die Zeit, ein Buch mit dem bedeutungsvollen Titel „Vorerst gescheitert“ zu schreiben. Das schreit ja geradezu nach einem Comeback.
Was mich allerdings wieder auf die Palme treibt, ist der Umstand, dass seine Räuberei ohne strafrechtliche Konsequenzen für ihn bleibt, denn die Staatsanwaltschaft Hof hat das Verfahren gegen ihn wegen Verdachts auf Verletzung des Urheberrechts eingestellt; obwohl in seiner Doktorarbeit 23 strafrechtlich relevante Urheberrechtsverstöße entdeckt wurden.
Allerdings hat er 20.000 Euro an die Deutsche Kinderkrebshilfe zahlen.
Begründet wurde die Verfahrenseinstellung damit, dass der durch seine Abkupferei entstandene Schaden „marginal“ sei; und deshalb wohl auch unter den Teppich gekehrt werden kann?
Rechtlich gesehen ist seine Schuld durch diese Verfahrenseinstellung nicht geklärt, moralisch ist es jedoch erneut ein Schlag ins Gesicht all derer Studenten, die viel Zeit und Arbeit in ihre eigene Doktorarbeit investiert haben.
Sehr lesenswert: Staatsanwaltschaft Hof - Spezialrecht für den Guttenberg
Sehr lesenswert: Staatsanwaltschaft Hof - Spezialrecht für den Guttenberg
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen