Da wird ein dunkelhäutiger Deutscher im Zug auf einer Strecke, die nach polizeilicher Erfahrung des Öfteren von Ausländern zur unerlaubten Einreise missbraucht wird, von der Bundespolizei kontrolliert. Der Mann wollte aber seinen Personalausweis nicht vorzeigen und es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung, in deren Verlauf er wohl geäußert habe, das Vorgehen der Beamten erinnere ihn an die SS-Zeit.
Da die Beamten auch nach der Durchsuchung seines Rucksacks keine Papiere fanden, nahmen sie ihn zwecks Feststellung seiner Personalien mit auf die Dienststelle.Wegen seines Vergleichs mit der SS wurde der Mann wegen Beleidigung verklagt und in diesem Prozess sagte einer der Beamten aus, dass auch die Hautfarbe ein Kriterium bei der Kontrolle sei.