...belegt eindrucksvoll, wie wichtig es
war, das von Bundesfinanzminister Schäuble vehement verteidigte deutsch-schweizerische
„Steuerhinterzieherbegünstigungsabkommen“ im Bundesrat
endgültig scheitern zu lassen.
Quelle: http://www.hvb-experten.de/#video1 |
Wie der Präsident des Kickerclubs aus
Ingolstadt-Süd nämlich selbst verlauten ließ, hoffte er auf dieses
Abkommen, hätte so im Schutze der Anonymität brav sein am Fiskus
vorbei gemogeltes Einkommen pauschal nachversteuern lassen und
ansonsten weiterhin in aller Ruhe und „guten Gewissens“ sein
soziales Image pflegen können.
Diese Hoffnung ist wie eine Seifenblase
zerplatzt und so hat er sich – wahrscheinlich schweren Herzens –
dazu entschlossen, sein sozialschädliches Verbrechen selbst anzuzeigen.
Dazu meint Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft in der «Bild»-Zeitung:
„Uli Hoeneß kann keinen Promibonus erwarten. Steuerbetrug ist ein
schwerwiegendes Verbrechen zum Schaden der Allgemeinheit.“
„Ich kann Uli nur die Daumen drücken, dass es gut ausgeht“,
kann Ehrenpräsident Franz
Beckenbauer gerne leise zu sich selbst im stillen Kämmerlein sagen, aber
dies in der «Bild am Sonntag» in aller Öffentlichkeit lauthals zu
verkünden, ist meiner Ansicht nach eine Frechheit und wirkt wie ein
weiterer Faustschlag in das Gesicht ehrlicher Steuerzahler; und genau die werden sich die blutige
Nase holen.
Der Steuerhinterzieher dagegen wird meines Erachtens
straffrei ausgehen. Denn wenn es optimal läuft, werden die
Ermittlungen die Wirksamkeit der strafbefreienden Selbstanzeige
bestätigen.
Zwar tritt eine Straffreiheit gem. §
371 Abs.3 AO (Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung) nicht ein, wenn
der ungerechtfertigt erlangte Steuervorteil einen Betrag von 50.000
Euro je Tat übersteigt, aber zum Glück aller Steuerhinterzieher und
Geldwäscher wurde ja am 28.04.2011 das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz
ausgefertigt. Darin wurde nämlich u.a. beschlossen, dem §398 AO
noch ein §398a AO folgen zu lassen.
Und genau diese Vorschrift erlaubt es
Herrn Hoeneß – sieht man mal davon ab, dass er neben der Steuerschuld noch 5 Prozent der hinterzogenen Steuer
zugunsten der Staatskasse zu zahlen hat – völlig unbeschadet aus
der Nummer herauszukommen.
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