Donnerstag, 2. August 2012

Grenzkontrollen an der niederländischen Grenze


Axis Überwachungskamera
Überwachungskamera auf einem
Firmengelände im Heidelberger
Stadtteil Wieblingen
© 4028mdk09
Eine mit Hilfe von Fotokameras durchge- führte visuelle Kfz-Überwachung ist meines Erachtens rechtlich auch nicht anders zu bewerten als direkte Personenkontrollen durch Sicherheitsbeamte direkt am Schlagbaum und könnte gegen das im Vertrag von Schengen garantierte Recht auf Reisefreiheit verstoßen. Tatsächlich gibt es aber einen gewaltigen Unterschied, solche Grenzsicherungsmaßnahmen verur- sachen keinen Stau.


Seit dem 01.08.2012 werden an den größeren Grenzübergängen in die Niederlande einreisende Fahrzeuge mit fest installierten Kameras fotografiert, zur Überwachung kleinerer Übergänge wurden Autos der Grenzpolizei mit mobilen Geräten ausgerüstet. Diese Maßnahme soll bei der Bekämpfung von Menschen- und Drogenschmuggel sowie der illegalen Einreise helfen. Damit man auch nicht den geringsten Verdacht auf sich zieht, gegen das Schengen-Abkommen zu verstoßen, soll das Fotografieren auf höchstens 90 Stunden pro Monat begrenzt sein. Auch sollen die Daten nicht für andere Zwecke, wie zum Beispiel für die Jagd auf säumige Verkehrssünder, missbraucht werden. Das zu erwähnen, ist reine Augenwischerei, denn Bußgelder über 70 Euro, die in anderen EU-Staaten verhängt, aber nicht an Ort und Stelle kassiert worden sind, dürfen in Deutschland eingetrieben werden. 
 
Also künftig bei der Einreise in die Niederlande immer ein freundliches Lächeln auf den Lippen haben, denn man weiß ja nie!

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