Die Energiekonzerne machen schon wieder
Riesengewinne, Unternehmer nutzen skrupellos Niedriglöhner aus, die
Regierung wirft den Banken unter dem Deckmantel der
Griechenland-Rettung die Euromilliarden hinterher, zukünftige
Rentner müssen sich um ihren Lebensabend sorgen während die
Volksvertreter in den Parlamenten dicke Diätenerhöungen genehmigen;
und das alles zu Lasten des sogenannten „kleinen Mannes.“
Da sich diese Verhältnisse in den
nächsten Jahren aber bestimmt nicht zum Guten wenden werden, stellt
sich hier die Frage nach der Leidensfähigkeit der Deutschen. Ist
ihnen ernsthaft ein bewaffneter Aufstand zuzutrauen? Man weiß es
nicht, aber der Trend zu einer höheren Gewaltbereitschaft ist schon seit
einiger Zeit zu beobachten.
Aus diesem Grund sind beizeiten
geeignete Mittel und Wege zu finden, wie man das Volk klein und das
Vermögen der Elite groß hält.
Schon seit Jahren fordern Innenminister
wie z.B. Otto Schily, Wolfgang Schäuble und jetzt auch Hans-Peter
Friedrich unsinniger Weise, die Bundeswehr auch im Innern
einzusetzen. Unsinnig deshalb, weil die Bundeswehr auch heute schon
nach Artikel 35 GG der Polizei helfen und gem. Artikel 87a Abschnitt
vier bei der „Bekämpfung organisierter und militärisch
bewaffneter Aufständischer“ unterstützen darf. Aber, so die
bisherige Rechtsauffassung auch des Ersten Senats unserer
Verfassungsrechtler, nur als Polizei in Tarnanzügen ohne Verwendung
spezifisch militärischer Waffen.
Nun hat aber das
Bundesverfassungsgericht am heutigen Freitag entschieden, dass für
die Abwehr von Terrorangriffen im Inland ebensolche Waffen doch
verwendet werden dürfen.
Ein plastisches Beispiel hierzu liefert
»ZEIT
ONLINE« in der heutigen Ausgabe:
„Sollte es wieder eine bewaffnete Gruppe wie die RAF
in Deutschland
geben, die mit Panzerfäusten auf Regierungsgebäude schießt, ist es nun
geben, die mit Panzerfäusten auf Regierungsgebäude schießt, ist es nun
gut möglich, dass Leopard-Panzer vor dem
Bundestag auffahren.“
Foto: AlfvanBeem |
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen