Das deutsch-schweizerische
„Steuerhinterzieherbegünstigungsabkommen“ hat im
Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat keine Mehrheit
gefunden und ist somit endgültig gescheitert. Damit wurde dem
Vorhaben der Bundesregierung, Steuerhinterziehung zu legalisieren,
eine klare Absage erteilt. Steuerbetrüger müssen weiterhin mit der
Angst leben, dass ihre Daten auf einer CD entdeckt und sie für ihr
gemeinschaftsschädliches Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden.
Ich wünsche der Staatsanwaltschaft
Bochum auch weiterhin viel Erfolg bei ihren Bemühungen,
diesen Schmarotzern in unserer Gesellschaft den Arsch aufzureißen.
§
370 Steuerhinterziehung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
wird bestraft, wer
- 1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
-
-
2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche
Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
- 3. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt
und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen
nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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