Donnerstag, 13. Dezember 2012

Steuerabkommen mit der Schweiz endgültig vom Tisch

Das deutsch-schweizerische „Steuerhinterzieherbegünstigungsabkommen“ hat im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat keine Mehrheit gefunden und ist somit endgültig gescheitert. Damit wurde dem Vorhaben der Bundesregierung, Steuerhinterziehung zu legalisieren, eine klare Absage erteilt. Steuerbetrüger müssen weiterhin mit der Angst leben, dass ihre Daten auf einer CD entdeckt und sie für ihr gemeinschaftsschädliches Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden.
Ich wünsche der Staatsanwaltschaft Bochum auch weiterhin viel Erfolg bei ihren Bemühungen, diesen Schmarotzern in unserer Gesellschaft den Arsch aufzureißen.

§ 370 Steuerhinterziehung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,

2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder

3. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt
und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

(2) Der Versuch ist strafbar.

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