Mittwoch, 29. Februar 2012

Ehrensold für Wulff

Mein Vertrauen in die deutsche Politik ist ein weiteres Stück geschrumpft. Ich bin ehrlich gesagt, außer mir vor Zorn. Der Grund:
Das Bundespräsidialamt ist nach Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für den Ehrensold nach § 1 des Gesetzes erfüllt sind. Bundespräsident Christian Wulff ist am 17. Februar 2012 aus politischen Gründen aus seinem Amt ausgeschieden.“
So, so, das Bundespräsidialamt entscheidet also über den Ehrensold. Wo steht das denn? Jedenfalls nicht in den sieben Paragrafen des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten. Also hat doch wohl die Chefin dafür gesorgt, dass der liebe Herr Wulff nicht mittellos dasteht, denn, nach Ansicht der von uns gewählten Volksvertreterverarscher,
..waren objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte
Beeinträchtigung der Amtsausübung gegeben.“

Umstände ja, objektiv nein. Herr Wulff hat mit seinem privaten Verhalten alles nur erdenklich Mögliche getan, das in ihn gesetzte Vertrauen zu zerstören; und jetzt zu behaupten, der fehlende Rückhalt in der Bevölkerung sei ein objektiver Umstand, ist eine bodenlose Unverschämtheit. Völlig frei von jeder Scham spricht die zur Zeit über den grünen  Klee gelobte Bundeskanzlerin dem in meinen Augen schlechtesten Vertreter der Bundesrepublik Deutschland einen Ehrensold zu. In Politikerkreisen scheint man mit dem Begriff Ehre sehr respektlos umgehen.

Auf welt.de kann man an einer Umfrage zu dem Thema teilnehmen. Demnach sind zur Zeit 92% der Teilnehmer der Meinung, dass Herr Wulff keinen Ehrensold beziehen sollte.

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