So hat es das Kölner Landgericht einstweilig verfügt. Demnach dürfen an den Annahmestellen von Westlotto keine Lottoscheine mehr an Hartz-IV-Empfänger verkauft werden. Bleibt die Frage, woran man sie eigentlich erkennen kann. Vielleicht müssen sie demnächst Armbinden tragen, oder sich entsprechende Ansteckbuttons an den Kragen heften. Der Kreativität sind da keine Grenzen gesetzt, dass wurde in der dunkelsten deutschen Vergangenheit ja bereits bewiesen.
Armes Deutschland, nichts gelernt?
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