Montag, 16. April 2012

Bundestag: Redeverbot für Abweichler

Die Fraktionsführungen von Union, SPD und FDP wollen das Rederecht von Parlamentariern mit abweichenden Meinungen im Bundestag beschneiden. Das offenbart ein bizarres Verständnis von der Aufgabe des Parlaments und der Rolle der Abgeordneten. (süddeutsche.de)

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C: Ralf Roletschek
Die Geschäftsordnung des Bundestags soll nach dem Willen der Herren Kauder, Steinmeier und Brüderle dahingehend geändert werden, dass der Parlaments- präsident künftig nur noch Abgeordnete sprechen lassen soll, die vorab von ihren Fraktionen bestimmt wurden; nur in Ausnahmefällen soll er anderen Abgeord- neten nach Beratung mit allen Fraktionen für drei Minuten das Wort erteilen dürfen.
Von der Fraktionslinie abweichende Abgeordnete sollen ihr Abstimmungs- verhalten nicht mehr wie bisher in Form einer bis zu fünfminütigen öffentlichen Begründung erklären dürfen.

Angeblich machen sich die Befürworter dieser Änderung Sorgen um die Funktionsfähigkeit des Parlaments. Ich frage mich allerdings, inwiefern gelebte Demokratie den Betrieb stört? Gerade die Debatte um die Euro-Rettung im September 2011 hat doch gezeigt, dass nicht alle Abgeordneten der Regierungsparteien mit den Plänen ihrer Kanzlerin einverstanden waren und der Fraktionszwang zumindest ein kleines Löchlein aufweist.
Was hier also in Wirklichkeit abgeht, ist die Beschneidung der Grundrechte eines Abgeordneten. Aber damit haben einige Politiker ja eh ihre
Schwierigkeiten.
Falls die Änderung am 26. April durchgewunken werden sollte, hoffe ich, dass das Bundesverfassungsgericht die Politik einmal mehr zur Ordnung rufen möge. Wann begreifen diese angeblichen Volksvertreter eigentlich, dass der Bürger, nicht aber ihre eigenen machtpolitischen Interessen im Vordergrund ihres Tuns stehen sollen?

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