Montag, 2. April 2012

Haftbefehl gegen deutsche Steuerfahnder


Die Schweizer Justiz wirft drei Steuerfahndern aus NRW Beihilfe zur Wirtschaftsspionage und Verstoß gegen das Bankgeheimnis vor, weil sie im Februar 2010 am Ankauf einer CD mit Daten deutscher Steuerhinterzieher beteiligt gewesen sein sollen. Deswegen wurden gegen die Beamten Haftbefehle erlassen. Bei einer Einreise in die Schweiz droht ihnen nun die Festnahme.

Bundesfinanzminister Schäuble kann das Vorgehen der Schweizer nachvollziehen, denn nach schweizerischem Recht ist die Verletzung des Bankgeheimnis ein Straftatsbestand.


Ich verstehe die Schweizer auch, allerdings ist die Motivation für die Ausstellung der Haftbefehle eine völlig andere. Es geht einfach nur darum, das verlorene Vertrauen der deutschen Steuerbetrüger zurückzugewinnen, damit diese auch künftig ihr Schwarzgeld - neben den bereits illegal beiseite geschafften 130 bis 180 Milliarden Euro - in den Alpentresor schaffen.

Die Schweiz benutzt die Haftbefehle als Druckmittel gegen die Bundesregierung, damit das geplante Steuerabkommen zwischen den beiden Staaten schnellstens unterschrieben wird.
Denn trotz oder gerade wegen des Abkommens zwischen Deutschland und der Schweiz ist die Eidgenossenschaft nach wie vor für die asozialen Volksschädlinge attraktiv geblieben.

Vorgesehen ist nämlich, dass ab 2013 das Schwarzgeld deutscher Anleger auf 10 Jahre rückwirkend mit 21 bis 41 Prozent besteuert werden soll, abhängig von der Höhe des Vermögens und der Zeit, die es schon in dem Alpentresor liegt.
Leider hat das Abkommen aber mindestens 3 Haken. Die Besteuerung beginnt 2013 und sie betrifft nur Gelder in der Schweiz. Was das heißt, dürfte jedermann klar sein, denn bis dahin ist genug Zeit, das Geld aus der Schweiz hinauszuschaffen, z.B. auf ein Konto der Credit Suisse auf den Cayman Islands.
Der dritte Haken betrifft die Anonymität, die eine Strafverfolgung deutscher Steuersünder auch weiterhin erschweren wird.
Da hat sich unsere Tigerenten-Regierung wirklich ganz toll über den Tisch ziehen lassen.

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