Mittwoch, 11. April 2012

Urlaub für Verbrecher nach fünf Jahren

DDR-GefängniszelleIrgendwie hat der brandenburgische Justizminister ein gestörtes Verhältnis zu Strafe und Sühne, warum sonst ist er für eine frühere Hafterleichterungen für Schwerverbrecher und will ihnen schon nach fünf Jahren Hafturlaub genehmigen?
Sich dabei auf die Verfassung zu berufen, die es gebiete, auch schweren Straftätern bei der Resozialisierung behilflich zu sein, ist eine Ohrfeige für die Opfer und deren Angehörige.

Eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet in Deutschland 15 Jahre und schon deswegen muss man sich zwangsläufig mit der Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft befassen. Allerdings sollte diese Vorbereitung im sicheren (von Bochum einmal abgesehen) Knast erfolgen und erst in den letzten drei Jahren um beaufsichtigte Freigänge ergänzt werden. Anscheinend fehlen dafür aber die Mittel und deswegen soll man sich auf fragwürdige Experimente auf Kosten der öffentlichen Sicherheit einlassen? Ich denke nicht!

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