Donnerstag, 5. April 2012

Menschenrechtsgericht verurteilt Schweiz

 
Für ausländische Steuersünder zeigen die Eidgenossen Herz, mit ihren eigenen Steuerflüchtigen aber gehen sie gar nicht so zimperlich um. Im Gegensatz zu deutschem Recht verlangen die schweizerischen Behörden, dass Verdächtige in einem Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung Auskünfte über ihr Einkommen erteilen.
So geht’s nicht, niemand muss sich in einem Strafverfahren selbst belasten, meinte jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und erteilte der Schweiz einen entsprechenden Rüffel.

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Und noch etwas:
Ich empfinde es als ausgemachte Frechheit, wie schweizerische Banken die Bürger ihrer Nachbarstaaten zur Steuerhinterziehung einladen und wie die Schweiz dann diese Nachbarn mit bilateralen Abkommen über den Tisch zieht.

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