Da wird ein dunkelhäutiger Deutscher im Zug auf einer Strecke, die nach polizeilicher Erfahrung des Öfteren von Ausländern zur unerlaubten Einreise missbraucht wird, von der Bundespolizei kontrolliert. Der Mann wollte aber seinen Personalausweis nicht vorzeigen und es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung, in deren Verlauf er wohl geäußert habe, das Vorgehen der Beamten erinnere ihn an die SS-Zeit.
Da die Beamten auch nach der Durchsuchung seines Rucksacks keine Papiere fanden, nahmen sie ihn zwecks Feststellung seiner Personalien mit auf die Dienststelle.Wegen seines Vergleichs mit der SS wurde der Mann wegen Beleidigung verklagt und in diesem Prozess sagte einer der Beamten aus, dass auch die Hautfarbe ein Kriterium bei der Kontrolle sei.
Dagegen klagte der Mann vor dem Verwaltungsgericht; er wollte das seiner Meinung nach rechtswidrige Vorgehen der Polizei gerichtlich bestätigt haben.
Das Gericht gab dem allgemeinen Verfolgungswahn einiger andersfarbiger Mitbürger einen Korb und wies die Klage ab (Az. 5 K 1026/11.KO).
Denn es wird jedem, dem die Gabe des logischen Denkens verliehen wurde, klar sein, dass die Vermutung einer illegalen Einreise bzw. eines Verstoßes gegen die Residenzpflicht bei einem dunkelhäutigen oder mandeläugigen Menschen eher gegeben ist als bei einem rundäugigen Weißen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich bei einem Nichtweißen um einen Ausländer handeln könnte, ist entsprechend der ethnischen Zusammensetzung unserer Bevölkerung sehr groß.
Wenn also die Bundespolizei auf bestimmten Strecken des Nahverkehrs die Hautfarbe als Eines von mehreren Selektionskriterien für eine Personenüberprüfung ansieht, kann ich darin beim besten Willen keinen Rassismus erkennen. Und wenn ein Richter eine solche Klage abweist, muss er noch lange kein Rassist sein.
Wenn ich einem Weißen sage, dass mir seine Nase nicht passt, dann ist das so. Sage ich das aber einem Farbigen, schreit der sofort Rassist oder schlimmer noch Nazi. Und das muss ich mir dann aufgrund der historischen deutschen Schuld gefallen lassen? Ich denke nicht!
Was mir besonders gestunken hat, ist ein offener Brief an die Koblenzer Verwaltungsrichter, in dem eine Personenkontrolle mit dem arischen Rassenwahn der Nationalsozialisten verglichen wird.
Das ist absolut daneben. Ebensowenig wird gegen Artikel 3 GG verstoßen, denn eine Personenkontrolle benachteiligt einen farbigen Mitmenschen in keiner Weise; auch für Farbige gilt der §1 des Personalausweisgesetzes.
Bericht auf Spiegel Online
Dass es in Deutschland aber durchaus zu rassistischen Polizeikontrollen kommt, beweist dieses Video:
Bericht auf Spiegel Online
Dass es in Deutschland aber durchaus zu rassistischen Polizeikontrollen kommt, beweist dieses Video:
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