Der Deutsche Bundestag hat heute dem
ohne die Stimmen der Linken zugestimmt. Ihnen ginge der Gesetzentwurf nicht weit genug.
Mir persönlich wäre, wenn denn schon eine Präzisierung notwendig geworden ist, die Aufnahme der Abofalle als Straftatsbestand in den § 263 StGB lieber gewesen.
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