Sonntag, 18. März 2012

In Bayern hätte es so etwas nicht gegeben

2011-11-09 Horst Seehofer 02Wie lange soll uns das Thema Wulff denn noch beschäftigen?
Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer ist nämlich immer noch über die lautstarken Proteste gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff empört und nennt die Vorgänge während des Zapfenstreichs vor dem Schloss Bellevue „beschämend“.

Anscheinend verkennt Herr Seehofer hier jedoch ganz, dass vielmehr die Art, mit der Herr Wulff mit dem Amt des Bundespräsidenten umgegangen ist, äußerst beschämend war und dass die Mehrheit der Deutschen deshalb eine derartige ehrenvolle Verabschiedung wie den großen Zapfenstreich ablehnte. Dass nun die anwesenden Demonstranten ihrem Ärger über Wulff im wahrsten Sinne des Wortes Luft machten und diese in Trillerpfeifen, Tröten und Vuvuzelas bliesen, ist absolut nachvollziehbar.
Jetzt hat Seehofer seine Empörung über die „unwürdige“ Störung in einem Beschwerdebrief an Berlins Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit zum Ausdruck gebracht und darin besonders betont:
In Bayern hätte das so nicht stattgefunden.“
Das will ich ihm gerne glauben, was ich ihm aber nicht abnehmen kann und will, ist seine Aussage in der Welt am Sonntag: 
Ich bin ein großer Anhänger der Demonstrationsfreiheit,
aber das Ereignis bedarf der Aufarbeitung.“

Seit Oktober 2008 ist er Bayerns Regierungschef und eben in diesem Jahr wurde auch das Bayerische Versammlungsgesetz verabschiedet. Dazu kann man auf der Seite des bayerischen Innenministeriums lesen:
Bayern hat als erstes Bundesland von seinem Gesetzgebungsrecht Gebrauch gemacht, das die Länder durch die Föderalismusreform erhielten. Das bayerische Versammlungsgesetz betont den hohen Rang der Versammlungsfreiheit, greift aber auch die geschilderten Probleme auf.“
Ein besonderes Problem scheinen Störungen öffentlicher oder nichtöffentlicher Versammlungen zu sein, denn Artikel 8, Absatz 1 dieses Gesetzes sagt klar:
(1) Störungen, die bezwecken, die ordnungsgemäße Durchführung öffentlicher oder nichtöffentlicher Versammlungen zu verhindern, sind verboten.
Selbst der Aufruf zu einer solchen Demonstration ist gem. Absatz 3 nicht gestattet und steht unter Strafe.
Herr Seehofer hat also Recht: In Bayern wären keine Vuvuzelaklänge zu hören gewesen, aber als großer Anhänger der Demonstrationsfreiheit wäre sowieso kein Bayer zu einer solchen Veranstaltung gegangen, oder?

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