Montag, 23. Juli 2012

Länderfinanzausgleich und EEG-Umlage


Was dem Einen recht ist, muss dem Anderen billig sein dürfen.
Wenn also ein Herr Seehofer meint, wegen des Länderfinanzausgleichs Klage vor dem Bundesverfassungsgericht führen zu müssen, sollte er auf der anderen Seite im Auge behalten, dass sein Land Subventionen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten hat.
Und somit sollte klar sein, dass mit dem Länderfinanzausgleich auch die Kosten für die Energiewende auf den Prüfstand gestellt werden müssen; da mag Herr Laschet noch so wild lamentieren und seinen Freunden in der Schwesterpartei beistehen.
Da verlangt der Mann doch allen Ernstes, neue CO2-günstige Kohle- und Gaskraftwerke zu bauen. Anscheinend hat er den Begriff „Energiewende“ noch nicht richtig verinnerlicht, sonst würde er so etwas nicht von sich geben. Wahrscheinlicher ist, dass Laschet mit solchen Reden der Bundesregierung Schützenhilfe geben will. Berlin plant nämlich, den Neubau solcher Kraftwerke mit Mitteln, die eigentlich für Förderung von Ökoenergien bestimmt sind, zu unterstützen. 
Das soll also die Energiewende sein?
 
Hier geht es meiner Meinung nach doch nur hintergründig um Energie, hier geht es darum, dem Freistaat Bayern mal vor Augen zu führen, dass es mehr als frech ist, die Hand aufzuhalten und klammheimlich abzukassieren und sich gleichzeitig über die „Ungerechtigkeit“ des Länderfinanzausgleichs zu beklagen.
Aber was tut man nicht alles, wenn einem das scharfe Schwert mit Namen "Landtagswahl" über dem Haupt schwebt.

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