© Rudolf Pobanz |
Dabei haben die Drei, ebenso wie ein 61-jähriger Braunschweiger, noch Glück gehabt. Der fiel Polizeibeamten im Verlauf eines Gesprächs durch seinen alkoholisierten Atem auf. Ein freiwillig durchgeführter Alcotest hatte 2,43 Promille zum Ergebnis. Auch er musste eine Blutprobe über sich ergehen lassen und kann sich nun auf sein Strafverfahren freuen. 2)
Weniger glimpflich endete die Alkoholfahrt eines 30-Jährigen aus Bocholt. Der fuhr nach Zeugenaussagen in einer Kreuzung gegen einen Ampelmast, stürzte und verletzte sich dabei so schwer, dass er mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden musste. 3)
Ob ein 19-jähriger
Radfahrer aus Bochum den ihm entgegen kommenden Audi im nüchternen
Kopp eher bemerkt hätte, kann man nicht sagen, mit 0,94 Promille im
Blut und einer Flasche Bier in der Hand hat der Linksabbieger
jedenfalls den PKW offensichtlich nicht wahrgenommen, fuhr gegen den
linken Kotflügel des Wagens, prallte zunächst gegen die
Windschutzscheibe und anschließend auf die Fahrbahn. Ein
Rettungswagen brachte ihn ins Krankenhaus, wo ihm eine Blutprobe
entnommen wurde. 4)
Das alles sind leider keine
Einzelfälle. Allein in Nordrhein-Westfalen waren im letzten Jahr 960
betrunkene Radfahrer in Unfälle mit Toten und Verletzten verwickelt;
840 von ihnen wiesen einen Blutalkoholgehalt von mehr als 1,1
Promille auf. 5)
Das muss doch nicht sein und
deshalb ist es dringend erforderlich, die derzeitige Grenze für die
absolute Fahruntüchtigkeit von 1,6 auf 1,1 Promille herabzusetzen.
Damit allein ist der Krieg allerdings nicht zu gewinnen. Den
Pedalisten muss deutlich vor Augen geführt werden, dass ihnen
bereits bei einem
Blutalkoholanteil von 0,3 Promille eine Strafanzeige droht, sollten
sie an einem Unfall beteiligt sein, Schlangenlinien fahren oder
stürzen.
„Radfahren unter
Alkoholeinfluss ist kein Kavaliersdelikt“, sagt NRW-Innenminister
Jäger und dem kann doch wohl niemand ernsthaft widersprechen wollen.
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