Sonntag, 29. Juli 2012

Ohne Schutzhelm unterwegs


Dass der § 21a Abs.2 der StVO eine sinnvolle Vorschrift ist, wird niemand ernsthaft bestreiten wollen, kann ein Helm seinen Träger bei einem Unfall doch vor schweren Kopfverletzungen schützen oder gar sein Leben retten. Ein Verstoß gegen die Helmpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und deswegen widmet die Polizei uneinsichtigen Zeitgenossen, die ohne Helm unterwegs sind, ihre ganz besondere Aufmerksamkeit.


So auch einem 23-jährigen Motorradfahrer in Wiesbaden, der sich allerdings einer Kontrolle entziehen wollte. Seine Flucht führte, des Öfteren auch über Gehwege, über den Bahnhofsvorplatz in die in unmittelbarer Nähe gelegene Reisinger Anlage, wo er das Motorrad in eines der geometrisch angeordneten Wasserbecken warf und zu Fuß weiterlief. Am Bahnhof schließlich konnten ihn beherzte Passanten festhalten, die ihn dann den kurze Zeit später eintreffenden Streifenpolizisten übergaben.
Und nun kommt's: Der junge Mann fuhr ohne Führerschein, das Kennzeichen für das Motorrad hatte er in Mainz geklaut und darüber hinaus hatte Justitia solche Sehnsucht nach ihm, dass sie ihn gleich mit zwei Haftbefehlen suchen ließ. Nun ist er für die nächsten 800 Tage ihr Gast und kann sich in aller Ruhe auf ein neues Verfahren wegen Kennzeichendiebstahl, Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Straßenverkehrsgefährdung vorbereiten. Mit Helm wäre ihm das wahrscheinlich nicht passiert.

In Bonn traute die Besatzung eines Streifenwagens ihren Augen nicht, als ihr ein mit zwei Personen besetztes Kleinkraftrad entgegen kam. Nicht nur, dass die Beiden ohne Helm unterwegs waren, nein , der Sozius hatte sogar noch ein Damenfahrrad geschultert.
Als die Polizisten sich das Ganze mal näher anschauen wollten, beschleunigte der Kleinkraftrad-fahrer und versuchte, über einen Gehweg zu entkommen. Pech dabei, dass sein Weg zwischen einer Hauswand und einem Verkehrszeichen zu eng war und sein Sozius beim durchqueren das Fahrrad verlor. Dessen ungeachtet fuhren sie mit unverminderter Geschwindigkeit weiter, konnten aber kurz darauf von den Beamten gestoppt werden.
Fazit: Der 22-jährige Fahrer hatte 1,54 Promille, sein Beifahrer 1,06 Promille Alkohol im Blut. Außerdem hatten sich die zwei auch noch einen Joint gegönnt. Die Polizisten haben entsprechende Anzeigen erstattet. Übrigens, mit Helm wäre ihnen das wohl auch passiert, denn mit einem Fahrrad "huckepack" auf einem Moped ist allein schon bescheuert genug.

Ein 45-jähriger Wattenscheider war mit seinem Motorradgespann und Beifahrer in Bochum unterwegs, natürlich ohne Helm, dafür aber mit fast drei Promille. Der fehlende Helm fiel einer Polizeistreife auf und im Rahmen einer anschließenden Verkehrskontrolle unterzog sich der Kradfahrer freiwillig einem Atemalkoholtest. Das Ergebnis erklärte das Fehlen des Schutzhelms, denn mit soviel Alkohol im Blut kann man den schon mal vergessen. Dass die Beamten den Führerschein einbehielten und er mit einem Verfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr rechnen muss, dürfte klar sein. Das wäre ihm hoffentlich aber auch mit Helm passiert.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen