Dass der § 21a Abs.2 der StVO eine
sinnvolle Vorschrift ist, wird niemand ernsthaft bestreiten wollen,
kann ein Helm seinen Träger bei einem Unfall doch vor schweren
Kopfverletzungen schützen oder gar sein Leben retten. Ein Verstoß
gegen die Helmpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und deswegen
widmet die Polizei uneinsichtigen Zeitgenossen, die ohne Helm
unterwegs sind, ihre ganz besondere Aufmerksamkeit.
Und nun kommt's: Der junge Mann fuhr ohne Führerschein, das Kennzeichen für das Motorrad hatte er in Mainz geklaut und darüber hinaus hatte Justitia solche Sehnsucht nach ihm, dass sie ihn gleich mit zwei Haftbefehlen suchen ließ. Nun ist er für die nächsten 800 Tage ihr Gast und kann sich in aller Ruhe auf ein neues Verfahren wegen Kennzeichendiebstahl, Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Straßenverkehrsgefährdung vorbereiten. Mit Helm wäre ihm das wahrscheinlich nicht passiert.
In
Bonn traute die Besatzung eines Streifenwagens ihren Augen
nicht, als ihr ein mit zwei Personen besetztes Kleinkraftrad entgegen
kam. Nicht nur, dass die Beiden ohne Helm unterwegs waren, nein , der
Sozius hatte sogar noch ein Damenfahrrad geschultert.
Als die Polizisten sich das Ganze mal näher anschauen wollten, beschleunigte der Kleinkraftrad-fahrer und versuchte, über einen Gehweg zu entkommen. Pech dabei, dass sein Weg zwischen einer Hauswand und einem Verkehrszeichen zu eng war und sein Sozius beim durchqueren das Fahrrad verlor. Dessen ungeachtet fuhren sie mit unverminderter Geschwindigkeit weiter, konnten aber kurz darauf von den Beamten gestoppt werden.
Als die Polizisten sich das Ganze mal näher anschauen wollten, beschleunigte der Kleinkraftrad-fahrer und versuchte, über einen Gehweg zu entkommen. Pech dabei, dass sein Weg zwischen einer Hauswand und einem Verkehrszeichen zu eng war und sein Sozius beim durchqueren das Fahrrad verlor. Dessen ungeachtet fuhren sie mit unverminderter Geschwindigkeit weiter, konnten aber kurz darauf von den Beamten gestoppt werden.
Fazit: Der 22-jährige Fahrer hatte
1,54 Promille, sein Beifahrer 1,06 Promille Alkohol im Blut. Außerdem
hatten sich die zwei auch noch einen Joint gegönnt. Die Polizisten
haben entsprechende Anzeigen erstattet. Übrigens, mit Helm wäre
ihnen das wohl auch passiert, denn mit einem Fahrrad "huckepack"
auf einem Moped ist allein schon bescheuert genug.
Ein
45-jähriger Wattenscheider war mit seinem Motorradgespann
und Beifahrer in Bochum unterwegs, natürlich ohne Helm, dafür aber
mit fast drei Promille. Der fehlende Helm fiel einer Polizeistreife
auf und im Rahmen einer anschließenden Verkehrskontrolle unterzog
sich der Kradfahrer freiwillig einem Atemalkoholtest. Das Ergebnis
erklärte das Fehlen des Schutzhelms, denn mit soviel Alkohol im Blut
kann man den schon mal vergessen. Dass die Beamten den Führerschein
einbehielten und er mit einem Verfahren wegen Trunkenheit im
Straßenverkehr rechnen muss, dürfte klar sein. Das wäre ihm
hoffentlich aber auch mit Helm passiert.
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